Mitgliedschaft im TSV Burladingen kündigen

 

Der freiwillige Austritt aus dem Verein ist nur zum Schluss (31.12.) des Kalenderjahres möglich.

Die Austrittserklärung muss in schriftlicher Form ( Post oder Email ) spätestens am 15.12. des Jahres bei einem Vorstandsmitglied des Vereins eingegangen sein.

Erlischt die Mitgliedschaft im TSV, gleich aus welchem Grund, bleibt die im betreffenden Vereinsjahr fällig gewordene Beitragspflicht vollständig bestehen.

Kündigungen sind schriftlich an folgende Adressen zu richten
oder:

Mitgliederverwaltung TSV Burladingen 1863 e.V.

Nelkenweg 7

72393 Burladingen